Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Pressespiegel 2012 Bewegung im Wasserstreit

Bewegung im Wasserstreit

Folgender Artikel erschien am 10.02.2012 in der Märkischen Allgemeinen:

 

Bewegung im Wasserstreit

Frankfurt (Oder) (MOZ) Das Landesverfassungsgericht hat ein Musterverfahren zur Überprüfung der Brandenburger Regelung im sogenannten Altanschließer-Streit in Gang gesetzt. Wann eine Entscheidung in der Sache fällt, ist offen.

Im Mai 2009 hatte das Land Brandenburg entschieden, dass auch Grundstückseigentümer, die bereits vor der Wende an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen wurden, an den nach 1990 erfolgten Investitionen in das Leitungsnetz beteiligt werden müssen. Dieser Gesetzesänderung folgte ein Sturm der Entrüstung, der bis heute anhält. Wohnungsbaugesellschaften und Tausende Grundstückseigentümer sehen sich zu Unrecht belastet. Beschwerden gegen die Regelung hatte der Petitionsausschuss des Landtags Ende 2011 in einer vierseitigen Erklärung zurückgewiesen.

Inzwischen setzt sich das Landesverfassungsgericht intensiv mit der Rechtmäßigkeit des Altanschließer-Gesetzes auseinander. Dafür hat das Gericht mit Schreiben vom 23. Januar dieses Jahres, die dieser Zeitung vorliegen, unter anderem den Städte- und Gemeindebund, den Landkreistag sowie weitere so genannte Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten. Auch mehrere Landesministerien wurden angeschrieben.

Darüber hinaus geht aus den Schreiben hervor, dass die Richter den Rahmen jener Verfassungsbeschwerde, auf die sie nun reagieren, auf eigene Initiative hin stark erweitert haben. Während der betroffene Altanschließer lediglich einen Eingriff in sein Eigentumsrecht sowie eine Diskriminierung durch das Gesetz moniert, wird nun unter anderem auch untersucht, ob die Regelung möglicherweise den Vertrauensschutz verletzt oder ob unzulässigerweise eine bereits eingetretene Verjährung der Forderungen aufgehoben wurde.

Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts bestätigte am Freitag die umfangreichen Untersuchungen, wollte jedoch im Vorgehen der Richter nichts Ungewöhnliches erkennen. "Es ist gang und gäbe, in einem solchen Fall alle Betroffenen umfassend zu beteiligen", hieß es. Sven Hornauf, Rechtsanwalt aus Frankfurt (Oder), findet es hingegen sehr bemerkenswert, dass nun Dinge überprüft werden, "die der Beschwerdeführer nicht gerügt hat". Seiner Einschätzung nach geschehe dies äußerst selten. Das Vorgehen mache deutlich, dass den Richtern eine tiefgreifende Überprüfung des Altanschließer-Gesetzes sehr am Herzen liege.

Spielraum für Spekulationen darüber, wie die Entscheidung der Richter am Ende ausfallen könnte, biete die jetzige Initiative jedoch nicht, glaubt Hornauf, der im Altanschließer-Streit die Interessen der Zweckverbände vertritt. Vielmehr gehe es dem Verfassungsgericht möglicherweise darum, mit einer umfassenden Entscheidung zügig Rechtsfrieden herzustellen. Die unangenehmere Alternative wäre in Hornaufs Augen, dass die Verfassungsrichter in den kommenden Jahren immer wieder aufs neue einzelne Rechtsfragen beurteilen und sich so der Disput noch lange hinzieht. "Die Richter sehen, dass an den Verwaltungsgerichten viele Klagen eingehen. Die damit verbundenen Fragen landen irgendwann, vielleicht erst in fünf Jahren, auf ihrem Tisch. Erarbeitet man jetzt eine umfassende verfassungsrechtliche Entscheidung zu allen Problemen, die sich aufdrängen, lässt sich das umgehen", vermutet Hornauf.