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Leserbrief an PNN v. Dr. W. Köhn, Teltow

Der Weg zu einer Satzung mit differenzierten Beiträgen ist machbar (gewesen) und würde sehr wahrscheinlich eine Mehrheit finden, wird aber seitens Grubert nicht gegangen.

31.10.2013

Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrter Herr Ludwig und Herr Reichelt,

als Stadtverordneter und ehem. Mitglied der Verbandsversammlung des Wasser-und Abwasser-Zweckverbandes "Der Teltow" bin ich nach wie vor an einer Lösung der Altanschließer-Problematik interessiert und verfolge jede Bewegung äußerst akribisch.

Zu Ihrem Artikel "Altanschließer werden ausgebremst - Kommunalaufsicht (KA) greift in den Streit ein" vom 30.10.2013 sind noch weitere Fakten bei der derzeitigen Bewertung der Sachlage unbedingt zu berücksichtigen, die ich Ihnen im folgenden gerne darlegen möchte.

Ein Anruf bei der Kommunalaufsicht (KA) am 29.10.13 (Frau Gundlach als Vertreterin von Herrn Hahn) ergab, dass sie sich bislang ausschließlich die Argumente des Verbandsvorstehers zu eigen gemacht hat.

Im Anhang zur Einladung zur Verbandsversammlung am 07.11.13 heißt es: "Der Verbandsvorsteher legte zunächst noch einmal den Sachverhalt dar". [sonst niemand, man sollte auch als KA im Streit immer beide Seiten anhören, Anm. des Verf.].

Andere Sichtweisen der Beteiligten flossen in die Anordnungsverfügung (s. Anhang) nicht ein.
Aufgrund der einseitigen Darstellung von Herrn Grubert ist die KA zu dem Beschluss gelangt, dass sie eine Ersatzvornahme zwingend notwendig sei, sollte die von Herrn Grubert vorgelegte Version der neuen Satzung am 07.11.13 nicht beschlossen werden.

An dieser Stelle ist unbedingt darauf hinzuweisen, dass es einen Antrag zur Ergänzung der Satzung von Herrn Jähnike aus Stahnsdorf gab, der auf Drängen von Herrn Grubert auf der letzten WAZV-Verbandsversammlung am 16.10. nicht zur Behandlung zugelassen wurde, da er angeblich zu spät eingereicht worden sei, tatsächlich aber nur durch nachträgliche Vorverlegung der Versammlung auf den 16.10. zu spät eingebracht wurde.

In diesem Antrag, so führte Herr Albers (BM Stahnsdorf) am 16.10.13 aus, ging es darum, einen Punkt in die Satzung aufzunehmen, der differenzierte Beiträge für Altanschließer vorsieht (über die Höhe sollte später verhandelt werden).
Dieser Antrag ist als rechtssicher anzusehen, da er sich auf den § 8 (4a) der brandenburgischen Kommunalverfassung bezieht.

Während der Verbandsversammlung am 16.10.13 konnte man leicht den Eindruck gewinnen, dass die große Mehrheit der Versammlungsvertreter den Antrag mittragen würde, wenn er denn zur Abstimmung von Herrn Grubert zugelassen worden wäre. Dann hätte der Verabschiedung einer bis auf weiters rechtssicheren Satzung anschließend nichts mehr im Wege gestanden.

Grubert kündigte zwar an, ihn dann auf der nächsten Verbandsversammlung zuzulassen, in der Tagesordnung zur Einladung am 7.11.13 ist er aber wiederum keineswegs erwähnt.

Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass Herr Grubert sich in seiner Eigenschaft als Verbandsvorsteher einer Verabschiedung einer (bis auf weiteres) rechtssicheren Satzung derart in den Weg stellt, dass der Verband Gefahr läuft, nicht unbeachtlichen finanziellen schaden zu erleiden.

Stattdessen trägt er der KA ein Zerrbild der tatsächlichen Verhältnisse bei der Abstimmung am 16.10.13 vor, um eine Notsituation vorzuspielen, mit dem Ziel, über die KA durch eine Ersatzvornahme ohne demokratische Legitimierung allein seine Sichtweise (Satzungsversion) ohne Berücksichtigung der Altanschließer durchzusetzen.

Ich sehe überhaupt keinen Anlass für eine Ersatzvornahme durch die KA; denn es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass unter Einbeziehung des Antrages von Herrn Jähnike die dann vervollständigte neue Satzung noch am 07.11.13 ihre Mehrheit finden wird.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Wolfgang Köhn
Stadtverordneter Teltow
2011/12 Mitglied der Verbandsversammlung "Der Teltow"
Breitscheidstraße 8
14513 Teltow
Tel. 0179-511 03 40