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Offener Brief an den Bürgermeister der Stadt Teltow Herrn Thomas Schmidt ( SPD)

neuer B-Plan in Seehof

Bebauungsplanverfahren für Seehof

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmidt,

 

es ist bekannt geworden, dass Sie einen dritten Anlauf zur Erstellung eines B-Plans im Außenbereich in Teltow-Seehof, im Bereich Flur 4 Flurstücke 44-58, 97,98, 114-124 unternehmen. In der Verwaltung und im „Ältestenrat“ wird über dies und die Kosten von ca. 90.000,00 € intensiv diskutiert.

 

Die meisten der betroffenen Grundstücke wurden an die Erben der Familie Sonnenthal rückübertragen. Wir rechnen jedoch damit, dass die Restitutionsbescheide in Kenntnis der aktuellen Gerichtsentscheidungen als rechtswidrig angesehen werden müssten.

Die Chancen dafür stehen sehr gut, da die ursprünglichen Grundstücksverkäufe des betroffenen Areals zu etwa 50 % vor dem 15.09.1935 stattfanden, weitere ca. 50 %

vor dem 09.11.1938.

Für den ersten Zeitraum konnte das Potsdamer Verwaltungsgericht keine verfolgungsbedingten Verkaufszwecke erkennen (Urteil Verwaltungsgericht Potsdam Aktenzeichen I K 799/07 vom 13.11.2008). Dies gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für den zweiten Zeitraum.

Daraus folgt, dass derzeit kein Anlass besteht, voreilig vollendete Tatsachen zu schaffen. Vielmehr müsste die Verwaltung solange mit der Bearbeitung warten, bis das Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt bzw. neu verhandelt wurde. Anderenfalls muss damit gerechnet werden, dass getätigte Verkäufe seitens der Sonnenthal-Erbengemeinschaft an Dritte auch dann Bestand haben, wenn die Gerichtsentscheidungen zu deren Ungunsten ergehen. Die Dritten als Käufer können sich anschließend darauf berufen, den Erwerb in gutem Glauben getätigt zu haben.

Das Gelände ist zurzeit grob parzelliert, sodass im Prinzip mit Bauvorhaben schnell begonnen werden könnte, sobald der B-Plan rechtskräftig und damit der dort jetzt vorhandene Außenbereich vernichtet ist.

 

Vernichtet wäre damit auch eine der letzten grünen Inseln in Teltow-Seehof.

Wem wäre damit gedient?

Zu den betroffenen Grundstücken gehören auch die beiden Flurstücke (52/1, 52/2, Flur 4, Gemarkung Teltow), die die Stadt aufgrund ihres angeblichen Vorkaufsrechtes legal erworben haben will. Die Kommunalaufsicht hat die Vorgehensweise der Stadt Teltow im Ergebnis als rechtswidrig eingestuft.

Das hindert Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, jedoch nicht, Ihren Plan ungehindert weiter zu verfolgen. - Warum?

Dieser erneute B-Plan-Erstellungsversuch widerspricht Ihrer Aussage am „Runden Tisch“ vom August 2006, sowie Ihrer öffentlich getätigten Aussage anlässlich der SVV-Fragestunde am 27.01.2010.

 

Ihr Vorgehen, den angestrebten B-Plan damit zu begründen, dass man dadurch den Kolonnenweg sichern würde, ist fadenscheinig, da man dazu keine Gebäude errichten müsste. Im Übrigen wäre auch ein kleiner B-Plan nur für die Bestandsicherung des Kolonnenweges denkbar, der wegen seiner geringen Fläche auch sehr preiswert zu erstellen wäre (nach HOAI ca. 500,00 €.)

 

Wir bitten Sie, den momentanen und von Ihnen zugesagten „Status quo“ zu erhalten und, dass in dem oben genannten Bereich das Grün vorrangig bleibt und zukünftig der Öffentlichkeit als Grünfläche zur Erholung zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

BiWiS – Bürgerinitiative „Wir in Seehof“

Lutz Bierbrauer

Dr. Wolfgang Köhn

Jörg Medczinski