2014-01-30 OVG-Beschluss 9 N 202.13
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam hat für den WAZ "Der Teltow" keinen Erfolg. Das bedeutet für unseren Abwasserzweckverband: Seit dem 30.01.2014 hat der Verband keine (gültige) Satzung mehr.
Das heisst nach unserem Verständnis, dass alle aktuellen Gebührenbescheide aufgrund der nicht mehr existierenden Rechtsgrundlage ungültig sind und die bezahlten Beiträge zeitnah rückerstattet werden müssen.
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