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Etappensieg für Altanschlieser // Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg // Niederlage für Grubert

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die Beitragssatzung des WAZ "Der Teltow" ist unwirksam. Damit haben die Altanschliesser in Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf den ersten Musterprozess gegen die Satzung vor dem OVG gewonnen. Ein wichtiger Etappensieg ist erreicht!

Neben unserer Freude über diesen Beschluss bleibt trotzdem der bittere Nachgeschmack hinsichtlich der Abstimmungsfarce  über die nachgebesserte Satzung im Oktober 2013 (siehe hier).

Nun wollen wir sehen, ob Herr Grubert bei seinem Versprechen bleibt: "Bei positivem Ausgang für die Klageführer würde jeder sein Geld zurückbekommen, ...", (siehe Protokoll der SVV Teltow v. 25.05.2011).

Da die alte Satzung (sowie die im Oktober nachgebesserte Satzung) so mängelbehaftet war, dass diese bereits daran scheitert, "weil sie keine vollständige Maßstabsregelung für alle im Entsorgungsgebiet in Betracht kommenden Anwendungsfälle enthalte" (siehe Beschluss OVG Berlin-Brandenburg) ist bezeichnend. Klarer, wie der in dem Beschluss zitierte Kommentar zum BKGS 2009 (Beitrags-, Kostenerstattungs- und Gebührensatzung) kann man es wohl nicht fassen. Das verstehen auch Rechts-Laien.

Das lässt nicht gutes für die nächste, neu zu erstellende Satzung erahnen ... insbesondere was man sich dort zu den Altanschliessern einfallen lassen wird ... hier wird es viel komplizierter. Aber: nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Wir geben die Hoffung nicht auf, dass das nächste "Spiel" nicht auf den Kosten der Altanschliesser ausgetragen wird.

Und zu guter Letzt zum "Spiel" sagt man: Die Bank gewinnt immer, in unserem "Spiel" sind es ausschließlich Rechtsanwälte, ansonsten nur Verlierer: nicht nur die Altanschliesser, die Politik, der Verband, die Verbandvertreter, die Stadtverordneten, die Gerichte, die Glaubwürdigkeit der Landespolitik und durch die (Unge)Rechts(un)sicherheit der Rechtsstaat.

Wir hoffen nicht, dass Grubert folgenden Weg wählt:

  1. Neue Satzung (sagen wir mit x% Ermäßigung für Altanschliesser)
  2. Rechtsstreit bis OVG (4 Jahre)
    • a) Verband gewinnt => Rechtsstreit wird bis vor das BVerfG fortgesetzt (4 bis x Jahre), Hauptpunkt: Verjährung
    • b) Altanschliesser gewinnt (Ungenauigkeit bei Kosten, Berechnung, Erhebung, Zurechenbarkeit ...) => neue Satzung (Neustart mit 1.)

Für uns ist die Frage, wie lange man als Verband den Pfad 1 bis 2 b) bereit ist zu durchlaufen, ... Wenn man dies vor Augen hat, kann man leicht erkennen, dass das mit Rechtssicherheit nichts zu tun hat und kann nur hoffen, dass

1.) die Vernunft siegt (das sehen wir in diesem Fall im Verband leider nicht mehr)
2.) die Verjährung der Forderungen greift, davon gehen wir fest aus,
3.) dass die anstehende Landes-/Kommunal-Wahl die öffentliche Debatte dazu weiter anregt