MAZ v. 2009-04-14
TELTOW - Im Streit um weitere Rückübertragung früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof wollen die Erben bis zur letzten Instanz kämpfen. Daher werde er im Zusammenhang mit dem bislang letzten Urteil in dem Komplex eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, sagte der Anwalt der Erbengemeinschaft, Robert Unger, auf Anfrage.
Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte im vergangenen November mehreren Klagen der Stadt Teltow gegen die Rückgabe von Grün- und Waldflächen an die Erben der jüdischen Familie Sabersky stattgegeben – es geht um Grundstücke nördlich der Lichterfelder Allee, die das einzige größere innerörtliche Erholungsgebiet bilden. Die Erben wollen dort bauen.
Aus Sicht der Kammer wurden diese Flächen in der NS-Zeit nicht unter Verfolgungsdruck veräußert. Das schriftliche Urteil – der Spruch erging im November 2008 – ist jetzt an die Beteiligten versandt worden, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Nun hätten diese einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Bei dem größtenteils bereits rechtskräftig abgeschlossenen Gesamtkomplex „Teltow-Seehof“ handelt es sich um eines der größten Restitutionsverfahren in Ostdeutschland.
Die frühere Eigentümer-Familie Sabersky hatte 1933 einen Maklervertrag zur Parzellierung des rund 84 Hektar umfassenden Gutes Seehof an der südlichen Stadtgrenze Berlins geschlossen. Bis 1940 wurden rund 1000 Parzellen an Siedler verkauft. Lange war strittig, ob die jüdischen Besitzer ihre Grundstücke in der NS-Zeit freiwillig oder unter Druck verkauften. Das Bundesverwaltungsgericht stellte schließlich im Jahr 2003 die Berechtigung der Erbengemeinschaft umfassend fest. 2005 schlossen das damalige Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und die Erben einen Vergleich zu den Grundstücken.
Danach sollten in den restlichen rund 600 Verfahren Rückübertragungen erfolgen, sofern die heutigen Nutzer die Grundstücke nicht zurückkaufen. (uw/dpa)