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PNN vom 05.05.2012 - Sabersky-Streit

05.05.2012

 

Sabersky-Streit: Ende nicht in Sicht

von Kirsten Graulich

 

Vergleich der jüdischen Erben mit der Stadt Teltow kam nicht zustande / Urteil wird im August erwartet

 

Teltow - Der seit Jahren andauernden Streit um die Rückübertragung jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof kann immer noch nicht abgeschlossen werden. Beim jüngsten Verhandlungstermin im Potsdamer Verwaltungsgericht wurde deutlich, dass sich die Sabersky-Erben nicht mit der Stadt Teltow auf einen Vergleich einigen konnten. Den hatte das Gericht zuletzt angestrebt. Jetzt wird im August ein Urteil erwartet. Die Richter haben bereits durchblicken lassen, dass nicht nur eine Prozesspartei gewinnen wird.

 

Saberskys hatten das 84 Hektar große Gut Seehof 1870/71 erworben. Nach dem Machtantritt der Nazis verkauften sie den 84 Hektar großen Grundbesitz bis 1939. Im Rechtsstreit geht es um die Frage, ob das zwangsweise geschah, weil die Saberskys Juden waren. Daraus ist eines der größten ostdeutschen Restitutionsverfahren entstanden, über das bis zum Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde.

 

Einzelne der 1000 Grundstücke wurden an die Erben zurückgegeben, viele der heutigen Eigentümer haben sich außergerichtlich geeinigt. Gestritten wird noch über eine vier Hektar Grün- und Waldfläche im Besitz der Stadt Teltow. Deren Wert wird auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Die Stadt will die Fläche als Grünland erhalten, die Erben wollen sie teilweise bebauen.

 

Der Vertrag war 1934 zustande gekommen, als sich Max und Albert Sabersky entschlossen, die Ackerflächen des Guts zu parzellieren. Um Baurecht für die neue Siedlung zu erhalten, waren 25 Prozent der Fläche für öffentliche Zwecke an die Stadt abzutreten, aus Sicht der Stadt ein damals übliches Prozedere.

 

Das Potsdamer Verwaltungsgericht war der Argumentation gefolgt, doch das Bundesverwaltungsgericht stellte im Frühjahr 2011 fest, dass die Erben kein Gehör erhalten hatten, als sie ein Gutachten als Beweis für einen Zwangsverkauf vorlegen wollte. Sechs Urteile wurden zur erneuten Entscheidung zurück nach Potsdam verwiesen.

 

Beim jüngsten Verhandlungstermin ging es darum, ob die ausgehandelten Verträge verfolgungsneutral waren und üblichen Bedingungen entsprachen.

Eines der Grundstücke wurde erst 1937 abgetreten. Anwalt Konstantin Bajohr von der Kanzlei Unger, die die Erbengemeinschaft Valerie und Peter Sonnental vertritt, sagte den PNN: „Die Stadt Teltow beharrt darauf, dass Teltower Juden vor 1935 nicht verfolgt wurden, weil man mit Sozialdemokraten und Kommunisten zu sehr beschäftigt gewesen sei.“ Die Haltung finde er bedauerlich, auch weil die Stadt noch nach Erkenntnissen des Teltower Stolpersteinprojektes daran festhält.

 

In einer Ausstellung zur Stolpersteinverlegung waren braune Flecken der Stadtgeschichte sichtbar geworden, darunter auch behördliche Schikanen gegen jüdische Einwohner. Es wurde deutlich, dass die Nazis schon früh Druck ausübten.

 

Auch wenn ein Großteil des Restitutionsverfahrens abgeschlossen ist, bleibt Anwalt Bajohr skeptisch, ob der Gesamtkomplex „Teltow-Seehof“ im Herbst abgeschlossen wird. Das Verwaltungsgericht hatte vor drei Jahren an die Stadt appelliert, „ein starkes Signal zu geben und auf die Klage zu verzichten“, um Unrecht wiedergutzumachen. Richter Wilfried Hamm riet Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD), zugleich planungsrechtliche Instrumente zu nutzen, um eine Bebauung des Waldes zu verhindern.

 

Bislang ist das noch nicht passiert. Auf PNN-Nachfrage sagte Schmidt:

„Ich halte einen Bebauungsplan für ein geeignetes Instrument, doch darüber müssten die Stadtverordneten entscheiden.“ Die hätten die Diskussion noch nicht aufgenommen, die Planungskosten seien aber reserviert. Dem Vorwurf, die Stadt ignoriere Erkenntnisse des Stolpersteinprojektes, widersprach er: „Unbestritten ist, dass jüdische Mitbürger unter der NS-Zeit gelitten haben. Aber uns geht es um eine juristische Bewertung des Vertrages.“

 

 

http://www.pnn.de/pm/645427/