MAZ v. 2007-08-17
Verhärtete Fronten: Stadt Teltow und jüdische Erbengemeinschaft nicht mehr an einem Tisch. Von ULRICH WANGEMANN
TELTOW Im Streit zwischen der Stadt Teltow und den Erben der jüdischen
Sabersky-Familie um die Rückgabe von Grün- und Waldflächen haben sich
die Fronten verhärtet. Damit geht einer der größten Restitutionsfälle
Ostdeutschlands nach 15 Jahren juristischer Auseinandersetzungen in die
nächste Runde.
Nachdem die Stadt den im Juni 2006 einberufenen Runden Tisch mangels Ergebnissen vor einigen Wochen ausgesetzt hatte, sorgen jetzt zwei offene Briefe für zusätzlichen Zündstoff.
Anfang Juli veröffentlichte die Bürgerinitiative BiWiS ("Wir in Seehof") einen Schrieb an Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD), in dem sie sich dafür bedankte, dass die Stadt gegen bundesbehördliche Rückübertragungsbescheide klagt.
Der Rechtsstreit betrifft Waldgrundstücke nördlich der Lichterfelder Allee, der Hauptachse des Seehofs. Die Sabersky-Erben wollen Teile davon zu Bauland erklärt haben. Würde das Gebiet zu Bauland, könnten die Grundstücke in Stadtrandlage zu Berlin den Besitzern im Falle eines Verkaufs einen zweistelligen Millionenbetrag einbringen – der Bodenrichtwert beträgt in dieser Lage rund 150 Euro pro Quadratmeter.
Seehof-Initiative: Klage ist Klimaschutz
Die Haltung der Stadt habe "Beispielfunktion", schrieben die BiWiS-Leute. Schmidts Handeln und das etlicher Stadtverordneter verdiene "Respekt und Anerkennung", weil Schmidt dem Grundsatz ,Gemeinnutz geht vor Eigennutz’ treu geblieben sei. Außerdem, so fügten die Verfasser an, habe die Stadt mit ihren Bemühungen um den Erhalt des Wäldchens einen "winzigen, aber doch richtigen und beispielhaften Schritt zur Bekämpfung der drohenden Klimaveränderung" geleistet. Umgehend reagierte die Erbengemeinschaft – betroffen sind Peter und Valerie Sonnenthal – ihrerseits mit einem offenen Brief. Es sei "festzustellen, dass sich die Stadt Teltow – wohl nicht zuletzt aufgrund der Einflussnahme der BiWiS – allen einvernehmlichen Lösungen versperrt", schrieb der Sonnenthal-Anwalt Robert Unger.
Von der Absetzung der Runden-Tisch-Gespräche seien seine Mandanten überrascht gewesen, sagt Unger. Die Erben hätten die Gespräche dort als "durchaus konstruktiv" empfunden. Aus der Stadtverwaltung dagegen hört man, die Erbenseite habe durch mehrmaligen Wechsel der Ansprechpartner die Verhandlungen erschwert.
Die Stadt wende sich mit ihren Klagen "gegen die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts", sagt Sonnenthal-Anwalt Unger und prophezeit: "Die Klagen der Stadt werden keinen Erfolg haben. Sie werden jedoch viel Zeit und viel Geld kosten und zu einer Stagnation der städtebaulichen Entwicklung von Teltow führen."
Als "offene Drohung " und "einen Versuch, die Stadt einzuschüchtern" bezeichnet Kämmerer Rico Kasten, Stellvertreter des Bürgermeisters, den offenen Brief der Sabersky-Erben. Die Stadt werde sich durch solche Äußerungen "nicht davon abhalten lassen, in weiteren Fällen – wenn nötig – zu klagen", sagte Kämmerer Kasten.
Ein Gerichtstermin ist nicht in Sicht
Sicher ist, dass der Konflikt sich erheblich in die Länge ziehen dürfte. Verwaltungsintern geht man davon aus, dass eine Gerichtsverhandlung nicht mehr in diesem Jahr stattfinden wird. Laut Verwaltungsgericht ist noch kein Termin für die Anhörung angesetzt – es geht um eine Hand voll Klagen. Eine solche Terminierung sei auch noch nicht abzusehen. Bekanntlich warten im Verwaltungsgericht viel ältere Fälle auf ihre Abarbeitung.
Nachdem die Stadt den im Juni 2006 einberufenen Runden Tisch mangels Ergebnissen vor einigen Wochen ausgesetzt hatte, sorgen jetzt zwei offene Briefe für zusätzlichen Zündstoff.
Anfang Juli veröffentlichte die Bürgerinitiative BiWiS ("Wir in Seehof") einen Schrieb an Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD), in dem sie sich dafür bedankte, dass die Stadt gegen bundesbehördliche Rückübertragungsbescheide klagt.
Der Rechtsstreit betrifft Waldgrundstücke nördlich der Lichterfelder Allee, der Hauptachse des Seehofs. Die Sabersky-Erben wollen Teile davon zu Bauland erklärt haben. Würde das Gebiet zu Bauland, könnten die Grundstücke in Stadtrandlage zu Berlin den Besitzern im Falle eines Verkaufs einen zweistelligen Millionenbetrag einbringen – der Bodenrichtwert beträgt in dieser Lage rund 150 Euro pro Quadratmeter.
Seehof-Initiative: Klage ist Klimaschutz
Die Haltung der Stadt habe "Beispielfunktion", schrieben die BiWiS-Leute. Schmidts Handeln und das etlicher Stadtverordneter verdiene "Respekt und Anerkennung", weil Schmidt dem Grundsatz ,Gemeinnutz geht vor Eigennutz’ treu geblieben sei. Außerdem, so fügten die Verfasser an, habe die Stadt mit ihren Bemühungen um den Erhalt des Wäldchens einen "winzigen, aber doch richtigen und beispielhaften Schritt zur Bekämpfung der drohenden Klimaveränderung" geleistet. Umgehend reagierte die Erbengemeinschaft – betroffen sind Peter und Valerie Sonnenthal – ihrerseits mit einem offenen Brief. Es sei "festzustellen, dass sich die Stadt Teltow – wohl nicht zuletzt aufgrund der Einflussnahme der BiWiS – allen einvernehmlichen Lösungen versperrt", schrieb der Sonnenthal-Anwalt Robert Unger.
Von der Absetzung der Runden-Tisch-Gespräche seien seine Mandanten überrascht gewesen, sagt Unger. Die Erben hätten die Gespräche dort als "durchaus konstruktiv" empfunden. Aus der Stadtverwaltung dagegen hört man, die Erbenseite habe durch mehrmaligen Wechsel der Ansprechpartner die Verhandlungen erschwert.
Die Stadt wende sich mit ihren Klagen "gegen die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts", sagt Sonnenthal-Anwalt Unger und prophezeit: "Die Klagen der Stadt werden keinen Erfolg haben. Sie werden jedoch viel Zeit und viel Geld kosten und zu einer Stagnation der städtebaulichen Entwicklung von Teltow führen."
Als "offene Drohung " und "einen Versuch, die Stadt einzuschüchtern" bezeichnet Kämmerer Rico Kasten, Stellvertreter des Bürgermeisters, den offenen Brief der Sabersky-Erben. Die Stadt werde sich durch solche Äußerungen "nicht davon abhalten lassen, in weiteren Fällen – wenn nötig – zu klagen", sagte Kämmerer Kasten.
Ein Gerichtstermin ist nicht in Sicht
Sicher ist, dass der Konflikt sich erheblich in die Länge ziehen dürfte. Verwaltungsintern geht man davon aus, dass eine Gerichtsverhandlung nicht mehr in diesem Jahr stattfinden wird. Laut Verwaltungsgericht ist noch kein Termin für die Anhörung angesetzt – es geht um eine Hand voll Klagen. Eine solche Terminierung sei auch noch nicht abzusehen. Bekanntlich warten im Verwaltungsgericht viel ältere Fälle auf ihre Abarbeitung.