Berliner Morgenpost v.2009-04-14
Daher werde er im Zusammenhang mit dem bislang letzten Urteil in dem Komplex eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, sagte der Anwalt der Erbengemeinschaft, Robert Unger, auf Anfrage. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte im November vergangenen Jahres mehreren Klagen der Stadt Teltow gegen die Rückgabe von Grün- und Waldflächen an die Erben der jüdischen Familie Sabersky stattgegeben.
Aus Sicht der Kammer wurden diese Flächen in der NS-Zeit nicht unter Verfolgungsdruck veräußert. Das schriftliche Urteil ist jetzt an die Beteiligten versandt worden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nun hätten diese einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Bei dem größtenteils bereits rechtskräftig abgeschlossenen Gesamtkomplex Teltow-Seehof handelt es sich um eines der größten Restitutionsverfahren in Ostdeutschland. Die frühere Eigentümerfamilie Sabersky hatte 1933 einen Maklervertrag zur Parzellierung des rund 84 Hektar umfassenden Gutes Seehof an der südlichen Stadtgrenze Berlins geschlossen. Bis 1940 wurden rund 1000 Parzellen an Siedler verkauft.