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Märkische Allgemeine 21.07.12 - Stahnsdorf zieht vor Gericht

Stahnsdorf zieht vor Gericht

Gemeinde klagt gegen Altanschließerbeiträge

STAHNSDORF - Die Gemeinde Stahnsdorf soll knapp 200 000 Euro Altanschließerbeiträge zahlen. Dagegen hat sie jetzt beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingelegt. Konkret geht es um die Aufhebung des Beitragsbescheids zu einem Grundstück in der Wannseestraße, für das der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) „Der Teltow“ gut 4400 Euro verlangt. Es handelt sich für Stahnsdorf um den Präzedenzfall. Beitragsforderungen seitens des WAZV gibt es für insgesamt neun kommunale Grundstücke. Sollte die Gemeinde vor Gericht erfolgreich sein, könnten auch die knapp 300 privaten Altanschließer, die gegen die Beiträge Widerspruch eingelegt haben, davon profitieren.

Anwalt Ronald Radtke, der die Gemeinde vertritt, sprach gestern von einer „gefühlten Ungerechtigkeit“ aufseiten der Altanschließer. Zu DDR-Zeiten hätten die Bürger die Wasserversorgung bereits mit ihren Steuern bezahlt, da das Geld aus dem Staatshaushalt kam. In den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung hätten die meisten Zweckverbände von den Altanschließern auch keine Gebühren erhoben. Das wurde anders, als das Brandenburgische Kommunalabgabengesetz geändert wurde und das Oberverwaltungsgericht klargestellt hatte, dass im Sinne des Gesetzes auch Altanschließer an der Finanzierung der nach 1990 entstandenen wasserwirtschaftlichen Anlagen beteiligt werden müssen. Radtke argumentiert: Die Menschen müssten darauf vertrauen können, dass nach Jahren keine Beitragsforderungen mehr gestellt werden.

Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) sagte, der WAZV sei auf das Geld nicht angewiesen und habe mit den Einnahmen auch gar nicht rechnen können. Auf Versammlungen mit betroffenen Einwohnern habe er bewegende Szenen erlebt, sagte Albers, vor allem unter Senioren, die mit den Gebühren völlig überfordert seien. Albers versicherte, es gehe ihm bei der Klage nicht nur um das Gerechtigkeitsempfinden, sondern auch darum, das Gemeindevermögen zu schützen. Er würde die 200 000 Euro lieber für andere Zwecke, etwa einen Neubau für die Feuerwehr, nutzen.

Bei dem für den Präzedenzfall ausgesuchten Grundstück handelt es sich übrigens um eine Waldfläche. Dort gibt es zwar die Möglichkeit eines Wasseranschlusses, vorhanden ist aber keiner. Das ist zwar kurios, aber nicht Gegenstand des Verfahrens.

(von Stephan Laude)

 

Erschienen am 21.07.2012 in der Märkischen Allgemeinen