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MAZ v. 2008-11-14: Die Stadt Teltow erzielt Teilerfolg: Verwaltungsgericht verwirft Restitution von Grundstücken in Teltow Seehof

Die Waldfläche nördlich der Lichterfelder Allee in Teltow-Seehof gehört zu den umstrittenen Grundstücken. Foto: DSJ

Die Waldfläche nördlich der Lichterfelder Allee in Teltow-Seehof gehört zu den umstrittenen Grundstücken. Foto: DSJ

 

TELTOW - Die Stadt Teltow hat im Rechtsstreit mit dem Bundesamt für offene Vermögensfragen um die Rückübertragung früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof einen Teilerfolg errungen. Die zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Potsdam haben gestern sechs Bescheide des Vermögensamtes aufgehoben, mit denen städtische Grundstücke an die Erben der jüdischen Familie Sabersky rückübertragen wurden. Im zwei weiteren Fällen, unter anderem bei einer rund 2,4 Hektar großen Waldfläche, haben die Richter die Entscheidung allerdings vertagt.

Insgesamt geht es um rund vier Hektar Grün- und Waldfläche nördlich der Lichterfelder Allee, die von der Familie Sabersky im Rahmen eines Aufschließungsvertrags im Mai 1934 der Stadt Teltow unentgeltlich überlassen wurde. Im Gegenzug erhielt die jüdische Familie Baurecht für ihre Grundstücke in Seehof. Geplant war damals, rund 84 Hektar des Gutes Seehof zu parzellieren und zu verkaufen.

Das Bundesamt für offene Vermögensfragen hatte nach der Wende verfügt, dass die städtischen Flächen, deren heutiger Wert auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt wird, den Erben der Familie Sabersky zurückgegeben werden müssen. Gegen diese Bescheide richtete sich die gestern verhandelte Klage der Stadt.

„Die Übertragung der Flächen in kommunales Eigentum ist nicht unter dem Druck der Nazis geschehen“, begründete Anwältin Nicole Kampa die Haltung Teltows. Es sei auch zweifelhaft, ob die Sabersky-Erben ihre Ansprüche fristgerecht vor dem Stichtag im Jahr 1992 angemeldet hätten.

Der Anwalt der Sabersky-Erben, Robert Unger, bestritt dagegen, dass die jüdische Familie bereits vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten an Parzellierung und Verkauf des Seehofer Besitzes gedacht hätte. „Zahlreiche Gutachten haben gezeigt, dass der Verkauf der Grundstücke und auch der Vertrag mit der Stadt Teltow unter Verfolgungsdruck zustande gekommen sind.“

Der Streitfall zwischen der Stadt Teltow und den Sabersky-Erben gewinnt auch deshalb an Brisanz, weil es unterschiedliche Vorstellungen von der zukünftigen Nutzung der Freiflächen gibt. Während die Stadt den Wald und das Grünland erhalten will, haben die Erbenvertreter in einem „Masterplan“ angekündigt, längs der Lichterfelder Allee Häuser bauen zu wollen. Dafür müssten zahlreiche Bäume gefällt werden. Gegen diese Pläne spricht sich eine Bürgerinitiative aus.

Richter Wilfried Hamm appellierte in der Verhandlung an Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD), auf die Klage dennoch zu verzichten. „Die Stadt könnte damit ein starkes Signal aussenden, dass sie damaliges Unrecht an jüdischen Mitbürgern wieder gut machen will.“ Es gebe schließlich planungsrechtliche Instrumente, um eine Bebauung des Waldes zu verhindern, „egal, wer Eigentümer ist“. Schmidt machte klar, dass niemand in der Stadt daran zweifle, dass jüdische Mitbürger von den Nazis verfolgt wurden. „Es geht hier aber um eine Grundsatzentscheidung.“ Zu den Bauplänen der Sabersky-Erben hätte es mehrere „Runde Tische“ gegeben, eine Einigung sei jedoch leider nicht erzielt worden.

Die Verwaltungsrichter haben in den sechs entschiedenen Fällen eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. „Dagegen könnten die Vertreter der Sabersky-Erben aber Beschwerde einlegen“, erläuterte Gerichtssprecher Ruben Langer gestern. Zwei Entscheidungen seien deshalb vertagt worden, weil erst geprüft werden müsse, ob sie bereits Teil des Vertrags von 1934 waren, oder erst später hineingenommen wurden, als der Verfolgungsdruck durch die Nazis bereits unbestritten vorlag. (Von Jürgen Stich)