MAZ v. 2007-07-28, Leserbrief von Peter Ernst
Für den Erhalt des Beethovenwäldchens fehlten dem Stahnsdorfer Bürgermeister die Worte. Ein Nichteingeweihter kann das Verhalten der Stahnsdorfer Gemeindeverwaltung mit ihrem Chef an der Spitze nicht nachvollziehen - der Eingeweihte auch nicht.
Was ist geschehen? Ein innerörtliches, von Bebauung umgebenes Wäldchen war schon immer für einen dauernden Erhalt vorgesehen. Dem Bauausschuss wurden Behauungsprojekte der wenigen Eigentümer unlängst von Verwaltung und Bürgermeister zur Ablehnung vorgeschlagen und einstimmig auch so beschieden.
Unmittelbare Folge waren zerstörerische Eingriffe der Eigentümer in „ihren Wald" und eine Wiederholung ihres Bebauungsantrages. Nun hatte sich auf unerklärliche Weise bei den Ausschussmitgliedern der „Bürgermeisterfraktion" ein Sinneswandel vollzogen, der anscheinend auch diesen selbst völlig überraschte. Mit Verweis auf Baurechte des Eigentums, welches man doch nicht enteignen könne, wurde ein Antrag auf Ausweisung des Waldes als Baugebiet gestellt. Eine Enteignung war jedoch nicht ihr Problem, sondern die schwindende Aussicht auf Gewinnmaximierung durch Umwandlung von Wald zu Bauland.
Da blieben sowohl dem Bürgermeister, der ja immer seinen Standpunkt: „Das war Wald, das ist Wald und das bleibt Wald" öffentlich gemacht hatte und damit für alle erkennbar den Wunsch der Einwohner vertrat, buchstäblich die Worte im Halse stecken.
Auch seitens der Bauverwaltung kam kein Widerspruch und Hinweis auf die rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen mit ihren aufschlussreichen Begründungen.
Dabei hätte der Bürgermeister, der über die unerwartete Situation ja sehr betrübt sein musste, nur in den Wissensschatz seiner Amtsschreibtisch-Schublade greifen müssen, um diesen Ambitionen auf Kosten des Gemeinwohls ein Ende zu setzen. Er hätte all das, was zwingend zu den Beschlussunterlagen für die Gemeindevertreter gehört hätte, nachträglich auf den Tisch legen können und der Spuk wäre vorüber gewesen.
Welche Dokumente wären das gewesen? 1 . Das Protokoll der Gemeindevertretersitzung aus dem Jahre 1928, nach dem aus Anlass der Siedlungserschließung des umgebenden Wohngebietes, von den Landverkäufer als Ausgleich dieses Wäldchen der Gemeinde für öffentliche Zwecke kostenlos übereignet wurde. 2. Zwei erfolgreiche und rechtskräftige Klagen des Bürgermeisters Enser und des Landrats Koch aus dem Jahre 2000 gegen die Bebauung von Teilflächen des Wäldchens mit überzeugenden Argumenten für den Erhalt des Waldes. 3. Die Planungsabsicht der Gemeinde aus dem Jahre 2001, als sie mit einem eigenständigen (d.h. nicht mit dem Fiächennutzungsplan zusammenhängenden) Grünordnungsplan den Fortbestand des Wäldchens mit guter Begründung bleibend sichern wollte.
Diese Dokumente, welche sich interessierte Gemeindevertreter mühselig auf Umwegen beschaffen mussten, wurden durch die Gemeindeverwaltung nicht zur Verfügung gestellt, sondern ihnen - unverblümt gesagt - vorenthalten. So erklärt sich der auf tönernen Füßen stehende Beschluss einer knappen Mehrheit, das Einvernehmen zur Erklärung des Beethovenwäldchens als „Erholungswald" zu versagen.
Die wichtige Frage, ob diese Entscheidung das „Öffentliche Interesse" berücksichtigt, beantwortet sich möglicherweise dadurch, dass die Verweigerer einer Unterschutzstellung angesichts der stark vertretenen Öffentlichkeit diese scheuten und es vorzogen ihr Votum in geheimer Abstimmung zu geben.
Peter Ernst, Güterfelde