PNN v. 2007-08-08
Leserbrief zum Beethovenwäldchen: Entscheidungen gegen den Bürgerwillen,
Abgesang Beethovenwald, 8.8. 2007. Von A. Fengler, Stahnsdorf
Bei der
Entscheidung zur Bebauung des Beethoven-Waldes waren die sicheren
CDU-Mehrheiten zum ersten Mal anderer Meinung als Bürgermeister Gerhard
Enser. Warum nur? Bisher war es ihm doch immer gelungen, zumindest die
eigene Fraktion geschlossen von seiner Meinung zu überzeugen. War ihm die offensichtliche Bevorteilung von Einzelinteressen mit seiner persönlichen Zustimmung zu heiß? Sollen das die Mehrheiten der Gemeindevertreter allein erledigen und der Bürgermeister ist fein raus? Schließlich hatte Enser vorher mehrere Rücksprachen mit der Forstbehörde und dem Landesumweltministerium geführt und nicht umsonst einen veränderten Beschlussvorschlag in der Gemeindevertretung vorgelegt.
Sich im Ministerium auf die Mehrheiten ausgerechnet der Stahnsdorfer „Volksvertreter“ zu berufen und den breiten, öffentlichen Protest der Bürger einfach zu negieren, macht schon sehr nachdenklich. Nur weil Enser sich zur letzten Kommunalwahl als Gemeindevertreter-Kandidat aufstellen ließ und wurde es dank seiner erreichten Stimmen möglich, dass sich unter den „sicheren Mehrheiten der CDU“ nun vier Gemeindevertreter befinden, die insgesamt lediglich 34 bis 53 Stimmen für ihre Person erhielten! Kandidaten anderer Parteien mit weit mehr als 100 Wählerstimmen kamen dagegen nicht in die Gemeindevertretung. Das Gereich bezeichnete Ensers damalige Kandidatur als „Geschmäckle“. Jetzt hat auch die Entscheidung, das Beethovenwäldchen zu bebauen, gegen den Bürgerwillen von etwa 600 offiziellen Unterstützern ein weiteres schales „Geschmäckle“.
Aber wenn sich die Umweltbehörde an einen nicht beschlossenen Vorentwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) gebunden fühlt, fragt man sich, warum die Behörde dann noch als Träger öffentlicher Belange in der erst noch folgenden öffentlichen Auslegung beteiligt und gehört werden soll. Welchen Sinn hat dann eine Bürgerbeteiligung, die auf jeden Fall erst nach der öffentlichen Auslegung eines beschlossenen Vorentwurfs erfolgt? Einem nicht beschlossenen wird der Vorrang vor einem beschlossenen Vorentwurf gegeben. Was ist das für ein Rechtsverständnis? Mit solchen Entscheidungen wird deutlich gemacht, dass den Bürgern in Wirklichkeit zwar laut Gesetz viele Rechte eingeräumt werden, aber Entscheidungs gegen den Bürgerwillen und gegen das Gemeinwohl sogar von den Entscheidungsbehörden unterstützt werden.
eigene Fraktion geschlossen von seiner Meinung zu überzeugen. War ihm die offensichtliche Bevorteilung von Einzelinteressen mit seiner persönlichen Zustimmung zu heiß? Sollen das die Mehrheiten der Gemeindevertreter allein erledigen und der Bürgermeister ist fein raus? Schließlich hatte Enser vorher mehrere Rücksprachen mit der Forstbehörde und dem Landesumweltministerium geführt und nicht umsonst einen veränderten Beschlussvorschlag in der Gemeindevertretung vorgelegt.
Sich im Ministerium auf die Mehrheiten ausgerechnet der Stahnsdorfer „Volksvertreter“ zu berufen und den breiten, öffentlichen Protest der Bürger einfach zu negieren, macht schon sehr nachdenklich. Nur weil Enser sich zur letzten Kommunalwahl als Gemeindevertreter-Kandidat aufstellen ließ und wurde es dank seiner erreichten Stimmen möglich, dass sich unter den „sicheren Mehrheiten der CDU“ nun vier Gemeindevertreter befinden, die insgesamt lediglich 34 bis 53 Stimmen für ihre Person erhielten! Kandidaten anderer Parteien mit weit mehr als 100 Wählerstimmen kamen dagegen nicht in die Gemeindevertretung. Das Gereich bezeichnete Ensers damalige Kandidatur als „Geschmäckle“. Jetzt hat auch die Entscheidung, das Beethovenwäldchen zu bebauen, gegen den Bürgerwillen von etwa 600 offiziellen Unterstützern ein weiteres schales „Geschmäckle“.
Aber wenn sich die Umweltbehörde an einen nicht beschlossenen Vorentwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) gebunden fühlt, fragt man sich, warum die Behörde dann noch als Träger öffentlicher Belange in der erst noch folgenden öffentlichen Auslegung beteiligt und gehört werden soll. Welchen Sinn hat dann eine Bürgerbeteiligung, die auf jeden Fall erst nach der öffentlichen Auslegung eines beschlossenen Vorentwurfs erfolgt? Einem nicht beschlossenen wird der Vorrang vor einem beschlossenen Vorentwurf gegeben. Was ist das für ein Rechtsverständnis? Mit solchen Entscheidungen wird deutlich gemacht, dass den Bürgern in Wirklichkeit zwar laut Gesetz viele Rechte eingeräumt werden, aber Entscheidungs gegen den Bürgerwillen und gegen das Gemeinwohl sogar von den Entscheidungsbehörden unterstützt werden.